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Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Durch die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) und den Krankenkassen, ist es uns möglich, interdisziplinär mit nichtärztlichen Therapeuten zusammenzuarbeiten. Gegen eine Pauschale, die uns die Krankenkassen bezahlen, können wir über unsere fachspezifische diagnostische und therapeutische Arbeit hinaus, den Kindern, Jugendlichen und deren Angehörigen die komplexen Hilfen geben, die sie in einer seelischen Krise benötigen. Wir können uns mehr Zeit nehmen und uns so in die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Kinder und ihrer Familien intensiver einfühlen und entsprechende Therapien anbieten. » pdf [49 KB]


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